15.08.2022
Wahlvorschläge für die Wahl von 2 Delegierten in den Feuerwehrrat für die Amtsperiode vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026
Gemäss Artikel 3 der Statuten des Zweckverbandes, delegiert die Einwohnergemeinde Gelterkinden zwei Personen in den Feuerwehrrat. Gemäss Art. 34e Gemeindegesetz ist der Gemeinderat das Wahlorgan für die zwei Gemeindedelegierten. Mitglieder der Feuerwehr dürfen dem Feuerwehrrat nicht angehören.
In Gelterkinden stimmberechtige Personen können sich für die Wahl zur Verfügung stellen. Wer sich gerne zur Verfügung stellen möchte, kann sich entweder bei den ortsansässigen politischen Parteien oder direkt in schriftlicher Form mit Angabe der Personalien bei der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, melden.
Die Kandidatur ist in jedem Fall bis spätestens 31. Oktober 2022 der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.