Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Vorbildlicher Umgang der Bevölkerung mit dem Feuerverbot

10.08.2022

Die Baselbieter Bevölkerung hat sich in den vergangenen Wochen vorbildlich an das geltende Feuerverbot gehalten. Es kam zu keinen nennenswerten Vorfällen. Wegen der nach wie vor bestehenden Trockenheit und hohen Waldbrandgefahr, ist weiterhin grosse Sorgfalt geboten. Entsprechend bleiben die geltenden Bestimmungen bis auf Weiteres bestehen.

Die Kantonalen Behörden danken der Bevölkerung für deren vorbildlichen Umgang mit dem Feuerverbot. Dank dessen Einhaltung im Wald und an Waldrändern kam es bisher zu keinen nennenswerten Vorfällen im Kanton Basel-Landschaft.

Die gegenwärtige Sorgfalt ist weiterhin zwingend notwendig, da im Wald und Offenland nach wie vor akute Trockenheit herrscht und keine Niederschläge in Aussicht sind. Der verfrühte Laubfall verschärft die Situation zusätzlich. Die Waldbrandgefahr bleibt vorerst auf Gefahrenstufe 4 (gross). Aufgrund der Trockenheit können grosse Äste oder Kronenteile abbrechen. Der Aufenthalt unter
älteren, grossen Bäumen mit ausladenden Ästen ist daher zu vermeiden.
Für die Fische bleibt die Lage ebenfalls äusserst angespannt, weshalb auch die lokalen Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote bestehen bleiben und allenfalls punktuell ergänzt werden müssen.

Weiterhin gilt somit im Kanton Basel-Landschaft:

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter).
    Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte
    Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzu-
    werfen.
  • Das Steigenlassen von "Himmelslaternen / Heissluftballonen" (gekaufte oder selbstgefertigte),
    welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  • Das Abbrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Höhen-Feuer sind verboten.
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt
    die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.

sowie die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote:

  • Am Unterlauf der Birs (Redingbrücke bis Birsmündung) besteht ein Bade- und Betretungsver-
    bot für Mensch und Tier.
  • In der Birs zwischen Schänzlibrücke Münchenstein und Holzbrücke (unterhalb Kraftwerk Neue
    Welt) sowie Eisenbahnbrücke Münchenstein bis Höhe Aliothstrasse Arlesheim (BBC-Kamin)
    gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.
  • In der Ergolz zwischen der Rösslibrücke Augst und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS-Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal gilt ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.

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