06.02.2023
Massnahmen verlängert bis 15. März 2023
Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die schweizweiten Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe mindestens bis am 15. März 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Das BLV verlängert die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis am 15. März 2023. Das bedeutet unter anderem, dass sich Hausgeflügel weiterhin nur in einem vor Wildvögeln geschützten Bereich aufhalten darf. Das BLV hatte die Einschränkung in Absprache mit den Kantonen im
November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Betrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten. Eine weitere Ausbreitung der Seuche konnte weitgehend
verhindert werden.
Seit Mitte Januar 2023 kam es im angrenzenden Ausland zu zahlreichen weiteren Fällen von
Vogelgrippe bei Wildvögeln. In der Schweiz wurden im Dezember 2022 und im Januar 2023 einzelne Wildvögel positiv getestet: Zwei Schwäne im Kanton Tessin, je eine Möwe in den Kantonen Thurgau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ein Greifvogel im Kanton Zürich sowie ein Graureiher und ein
Wildvogel in Basel.
Die Massnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen. Beiträge für die Tierwohlprogramme «Besonders tierfreundliche Haltung» und «Regelmässiger Auslauf im Freien» werden weiterhin ausbezahlt. Auch die Verwendung der Bezeichnung
«Freilandhaltung» behält vorläufig ihre Gültigkeit.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.
Weitere Informationen:
Webseite BLV Vogelgrippe
Webseite BLV Registrierung Geflügelhaltung
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Fax 061 985 22 33
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