Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Generelles Feuerwerksverbot in Gelterkinden

27.07.2022

Aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit erlässt der Gemeinderat Gelterkinden per sofort ein generelles Feuerwerksverbot.

Im Kanton Basel-Landschaft herrscht weiterhin akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross).

Seit vergangener Woche gilt kantonal ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten. Es ist zudem verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- /Kohle- /Einweg- /Gasgrills etc.). Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Bei starkem Wind soll im Freien kein Feuer gemacht werden (gefährlicher Funkenflug).

Aufgrund der weiterhin anhaltenden grossen Trockenheit erlässt der Gemeinderat Gelterkinden per sofort zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern ist im gesamten Gemeindegebiet inkl. Siedlungsgebiet verboten.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und wünscht einen schönen Nationalfeiertag.

Die offizielle Bundesfeier findet am Sonntag, 31. Juli 2022, ab 17.00 Uhr, auf dem Dorfplatz statt.
Es gibt kein Höhenfeuer beim Hof Untere Allersegg.

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