Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Bestimmungen betreffend Strassen- und Allmendbenutzung

09.07.2021

Benutzung von öffentlichem Areal ist bewilligungs- und gebührenpflichtig

Gestützt auf § 40 und § 41 des Strassengesetzes des Kantons Basel-Landschaft sowie auf Art. 22 Abs. 1 des Strassenreglements der Gemeinde Gelterkinden ist die vorübergehende Benutzung von öffentlichem Areal (Strassen, Plätzen, Wegen, Trottoir, etc.) für Bauinstallationen, Abladen und Lagern von Baumaterialen, etc. nur mit einer Bewilligung gestattet.

Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2014 gelten folgende Bestimmungen:

Strassen-/Allmendbenutzung
• Grundgebühr 1 von CHF 40.00 für die Bewilligung
• Benutzungsgebühr CHF 1.00/m²/Woche, mindestens jedoch CHF 5.00/Woche
• Grundgebühr 2 von CHF 100.00 für Strassen-/Allmendbenutzung ohne vorgängig erteilte Bewilligung

Das Gesuchsformular ist auf unserer Website abrufbar. Für allfällige Fragen steht Ihnen die Bauabteilung (Susanne Wanzenried, Tel. 061 985 22 53) gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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