16.01.2023
Änderungen ab 01.01.2023
Rechnungsstellung
In Gelterkinden ist neu die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft für die Rechnungsstellung der Gemeindesteuern beauftragt. Dies gilt ab den Gemeindesteuern 2023. Momentan erfolgt der Versand der Vorausrechnungen mit Einzahlungsscheinen für die Gemeindesteuern 2023 zusammen mit der Staatssteuervorausrechnung durch die kantonale Steuerverwaltung.
Für die Gemeindesteuerrechnungen bis Steuerperiode 2022 ist weiterhin die Finanzabteilung der Gemeinde Gelterkinden zuständig.
Fälligkeit Gemeindesteuern 2023
Die provisorische Gemeindesteuerrechnung (Vorausrechnung) 2023 ist per 30. September 2023 zur Zahlung fällig.
Skonto und Verzugszins für das Jahr 2023
Aufgrund der Auslagerung des Steuerbezugs gelten auch für die Gemeindesteuern ab dem Steuerjahr 2023 die kantonalen Regelungen und Ansätze wie folgt:
Vergütungszins: 0.2 %
Verzugszins: 5.0 %
Der Gemeinderat hat für das Jahr 2023 die Ansätze für Gebühren (gemäss Strassen-, Kanalisations- und Wasserreglement) wie folgt festgesetzt:
Skonto: 0 %
Verzugszins: 5 %
Der Verzugszins wird bei Steuern und Gebühren erhoben, welche nicht fristgerecht bezahlt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzabteilung gerne zur Verfügung
(061 985 22 44, finanzen@gelterkinden.ch).
e-Tax
Die bisherige Software EasyTax zum Ausfüllen der Steuererklärungen wird ab 2023 durch ein neues System abgelöst. Mit dem neuen System e-Tax kann künftig direkt auf der Website des Kantons die Steuererklärung ausgefüllt werden. Die Steuerverwaltung des Kantons wird zeitnah darüber informieren.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.