Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Skonto und Verzugszins für das Jahr 2022

14.03.2022

Jahr für Jahr legt der Gemeinderat die Höhe des gewährten Skontos auf Gemeindesteuern fest. Auch der Verzugszins, welcher bei Steuern und Gebühren erhoben wird, wird jeweils neu bestimmt.

Im Dezember 2021 wurden die neuen Ansätze fürs 2022 kommuniziert (0 % Skonto und 5 % Verzugszins). Die provisorischen Steuerrechnungen fürs Jahr 2022, welche im Februar 2022 verschickt wurden, enthalten deshalb den Hinweis, dass fürs Jahr 2022 kein Skonto gewährt wird. Der Gemeinderat hat nun betreffend Skonto seinen Entscheid vom letzten Jahr angepasst. Auf die Gemeindesteuern 2022, welche bis zum 30. Juni 2022 bezahlt werden, wird nun neu ein Skonto von 0.1 % gewährt. Wer die provisorische Steuerrechnung 2022 bereits bezahlt hat, dem wird der Skontobetrag im Rahmen der definitiven Steuerrechnung angerechnet.

Für Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung
(061 985 22 44, finanzen@gelterkinden.ch).

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