Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Präventive Massnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

30.11.2021

Kontroll- und Beobachtungsgebiete / Registrierung von Geflügelhaltungen

Im Zürcher Unterland wurde am 23. November 2021 bei einer Geflügel-Hobbyhaltung ein Fall von Vogelgrippe (Aviäre Influenza Subtyp H5N1) festgestellt. Das Virus ist hochansteckend für Geflügel, nach heutigen Erkenntnissen jedoch nicht auf Menschen übertragbar.
Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) bei wildlebenden Wasservögeln in Europa stark zugenommen. Der Fall in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins ist nun der erste in der Schweiz. Das grösste Übertragungsrisiko bei Hausgeflügel ist der direkte Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an unseren Gewässern zur Überwinterung ein. Daher sind vorbeugende Massnahmen in der ganzen Schweiz wichtig. Im Fokus stehen dabei die Wildvögel, die die Seuche einschleppen können.
Um ein Übergreifen der Seuche von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, in der gesamten Schweiz präventive Massnahmen zu ergreifen.
Ab 29. November 2021 werden die Uferstreifen im Abstand von 1 bzw. 3 Kilometern um alle grossen Gewässer im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten.
Im Kanton Basel-Landschaft betrifft dies die Ufergebiete der entlang des Rheins liegenden Gemeinden Allschwil, Augst, Binningen, Birsfelden, Füllinsdorf, Giebenach, Münchenstein, Muttenz sowie Pratteln.

Registrierungspflicht für Geflügel
Für die Eindämmung der Vogelgrippe ist es wichtig, dass der Bund sowie die kantonalen Veterinärdienste alle Geflügelbetriebe kennen. Seit dem 1. Januar 2010 ist deshalb die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Geflügelhalter, die ihr Geflügel noch nicht gemeldet haben, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.
Sie finden alle Informationen sowie auch die Allgemeinverfügung auf der Website des Kantons Basel-Landschaft, Veterinärwesen.

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