07.09.2021
Gemäss Verkehrsregelnverordnung ist das Parkieren von Fahrzeugen ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder auf öffentlichem Areal nicht erlaubt.
Immer wieder werden bei Nachtparkingkontrollen in Gelterkinden Fahrzeuge ohne Kontrollschilder festgestellt, welche auf öffentlichem Areal parkiert sind.
Gemäss Verkehrsregelnverordnung, Art. 20, dürfen Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden.
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen für allfällige Kosten (Abschleppdienst, Schlüsseldienst, etc) aufkommen.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.