Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Parkieren auf öffentlichem Areal

07.09.2021

Gemäss Verkehrsregelnverordnung ist das Parkieren von Fahrzeugen ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder auf öffentlichem Areal nicht erlaubt.

Immer wieder werden bei Nachtparkingkontrollen in Gelterkinden Fahrzeuge ohne Kontrollschilder festgestellt, welche auf öffentlichem Areal parkiert sind.

Gemäss Verkehrsregelnverordnung, Art. 20, dürfen Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden.

Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen für allfällige Kosten (Abschleppdienst, Schlüsseldienst, etc) aufkommen.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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