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Neue Fristen für die Einreichung der Steuererklärung 2019 (im Zusammenhang mit dem Coronavirus)

24.03.2020

Die kantonale Steuerverwaltung hat im Zusammenhang mit der Corona-Krise verschiedene Massnahmen beschlossen betr. Fristen für die Einreichung der Steuererklärung 2019.

Mitteilung der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft

Liestal, 23. März 2020
Neue Fristen für Einreichung der Steuererklärung 2019

Die kantonale Steuerverwaltung hat im Zusammenhang mit der Corona-Krise verschiedene Massnahmen beschlossen. Für die Einreichung der Steuererklärungen 2019 gelten im Kanton Basel-Landschaft neue Fristen. Unselbständigerwerbende können die Steuererklärung ohne Kostenfolgen bis am 30. Juni 2020 bei der zuständigen Behörde einreichen; Selbständigerwerbenden und juristischen Personen wird hierzu die Frist kostenfrei bis 30. September 2020 erstreckt. Steuerrechnungen werden zwar weiterhin verschickt werden. Bei Bedarf werden aber der Situation angepasste Stundungen gewährt.

Fristen zur Einreichung der Steuererklärung
Bereits heute gilt, dass die Einreichungsfrist für unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen ohne Einreichung eines Gesuchs gebührenfrei bis 31. Mai 2020 verlängert wird (stillschweigende Verlängerung). Diese stillschweigende Verlängerung wird nun um einen Monat ver-längert. Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige erhalten so ohne Einreichung eines Gsuchs- und ohne Kostenfolgen bis 30. Juni 2020 Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Für Fristen über diesen Zeitpunkt hinaus muss ein Gesuch eingereicht werden und es wird eine Gebühr von 40 Franken in Rechnung gestellt.

Für selbständigerwerbende Personen und juristische Personen ist die Steuererklärung ordentlich bis am 30. Juni einzureichen. Auch hier wird die Frist schon heute stillschweigend um zwei Monate verlängert. Neu beträgt diese Verlängerung nun drei Monate. Somit erhält dieser Kundenkreis die Möglichkeit, die Steuererklärung erst am 30. September ohne Gesuch und Kostenfolgen bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen. Mit dieser Massnahme sollen die Baselbieter Unternehmen kurzfristig von administrativen Massnahmen entlastet werden. Auch hier gilt, dass für längere Fristen ein Gesuch einzureichen ist und eine Gebühr erhoben wird.

Rechnungsversand im März
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, auf den Rechnungsversand zu verzichten. Ein Teil der Steuerkundinnen und -kunden wird daher mit Datum 26. März eine Steuerrechnung erhalten. Je nach geleisteter Vorauszahlung erhält die steuerpflichtige Person eine Gutschrift oder eine Nachbelastung. Die Gutschrift wird umgebucht, Nachzahlungen sind innert dreissig Tagen zu bezahlen. Für die definitiv in Rechnung gestellten Steuerforderungen kann bei Bedarf bei der Steuerverwaltung ein Stundungsgesuch eingereicht werden. Diese Gesuche werden der Situation angepasst beurteilt und Stundungen werden kulant gewährt werden.

Weitere Massnahmen der Steuerverwaltung
Bereits kommuniziert wurde, dass die kantonale Steuerverwaltung im März keine Mahnungen an die Steuerkundschaft verschickt. Einzig Mahnungen im Zusammenhang mit nicht erfüllten Zahlungsabkommen werden versendet. Im April wird die Situation neu beurteilt werden.

Auch quellensteuerpflichtige Personen erhalten eine grosszügige Frist für Tarifkorrekturen. Quellensteuerpflichtige können jeweils bis März des Folgejahres eine Tarifkorrektur verlangen, da im Quellensteuertarif nicht alle Abzüge berücksichtigt sind. Wenn eine quellensteuerpflichtige Person zum Beispiel noch eine Säule 3a hat, kann sie den entsprechenden Abzug via Tarifkorrektur geltend machen und sie erhält Quellensteuern zurückbezahlt. Bisher hat die Steuerverwaltung auf Gesuch hin zwei Monate Frist gewährt. Ab sofort wird die Frist bei solchen Gesuchen bis 30. September verlängert.

Dienstleistungen der Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist weiterhin in Betrieb. Soweit möglich sind die Mitarbeitenden im HomeOffice tätig. Die Schalter der Steuerverwaltung sind jedoch bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Trotzdem ist die Erreichbarkeit elektronisch und telefonisch weiterhin sichergestellt. Für viele Dienstleistungen und Auskünfte steht auch das Internet zur Verfügung. Das Angebot ist unter www.steuern.bl.ch zu finden.


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