Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Medienmitteilung: Massnahmen Vogelgrippe

29.11.2022

Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe angeordnet

Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.
In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Damit steigt das
Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Letzte Woche wurden die ersten zwei Krankheitsfälle in Seuzach im Kanton Zürich gemeldet. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage verfügt das BLV zusammen mit den Kantonen deshalb vorbeugende
Massnahmen für die ganze Schweiz. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Die Vorschriften für Geflügelhaltende gelten in der ganzen Schweiz.

Seit Montag, 28. November 2022, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen:

  • Beschränken Sie den Auslauf des Hausgeflügels auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich. Ist dies nicht möglich, stellen Sie sicher, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Schützen Sie Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder engmaschige Netze vor Wildvögeln.
  • Halten Sie Hühner getrennt von Gänsen und Enten.
  • Verhindern Sie das Einschleppen des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte:
    Beschränken Sie deshalb den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und richten Sie
    eine Hygieneschleuse ein. Ziehen Sie saubere Schuhe und Kleider an und waschen und
    desinfizieren Sie die Hände vor dem Betreten.
  • Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten.

Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023. 

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch mit nur wenigen Tieren – obligatorisch.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen oder des Kantons Basel-Landschaft (Geflügelmeldeformular).

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