29.11.2022
Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe angeordnet
Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, verordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in Absprache mit den Kantonen schweizweite Schutzmassnahmen. Damit soll die weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden.
In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Damit steigt das
Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Letzte Woche wurden die ersten zwei Krankheitsfälle in Seuzach im Kanton Zürich gemeldet. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage verfügt das BLV zusammen mit den Kantonen deshalb vorbeugende
Massnahmen für die ganze Schweiz. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Die Vorschriften für Geflügelhaltende gelten in der ganzen Schweiz.
Seit Montag, 28. November 2022, sind alle Geflügelhaltenden in der Schweiz aufgefordert, folgende Vorschriften zu befolgen:
Diese Massnahmen gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen mindestens bis am 15. Februar 2023.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch mit nur wenigen Tieren – obligatorisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen oder des Kantons Basel-Landschaft (Geflügelmeldeformular).
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