04.11.2022
Informationen zu den Gemeindesteuern 2022
Die provisorische Gemeindesteuerrechnung (Vorausrechnung) 2022 ist per 31. Dezember 2022 zur Zahlung fällig.
Auf provisorische Steuerausstände 2022 wird ab dem 1. Januar 2023 ein Verzugszins in der Höhe von 5 % erhoben.
Die definitive Veranlagungsverfügung 2021 erhalten Sie, je nach Einreichezeitpunkt, im Verlaufe der Jahre 2022/2023.
Für Auskünfte steht Ihnen die Finanzabteilung gerne zur Verfügung (061 985 22 44 oder finanzen@gelterkinden.ch).
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.