03.01.2020
Informationen betreffend Meldepflicht und Gebührenerhebung.
Meldepflicht (An- und Abmeldung)
Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) verpflichtet Hundehaltende ihre Hunde innert 10 Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden. Die Meldung muss über die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde erfasst die Hundehaltenden in der AMICUS Hundedatenbank.
Gebührenerhebung
Die Hundegebührenrechnungen werden im Januar 2020 verschickt. Die Gebühren haben sich für das Jahr 2020 nicht verändert. Die Reglemente über die Hundehaltung der Gemeinde Gelterkinden und die Gebührenverordnung finden Sie hier: Hundewesen
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.