Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Geflügelhaltung

03.04.2023

Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe



Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide. Das bedeutet unter anderem, dass sich Hausgeflügel weiterhin nur in einem vor Wildvögeln geschützten Bereich aufhalten darf.


Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch


Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Das Formular zur Meldung von Geflügelhaltungen kann auf der Website des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Basel-Landschaft heruntergeladen werden.

Weiter hat das zuständige Bundesamt eine neue Broschüre «So halten Sie Hühner richtig» herausgegeben. Die Broschüre kann auf der Seite des Bundes heruntergeladen werden.

Den uns bekannten Geflügelhalterinnen und -halter haben wir diese Broschüre zugestellt. Wer diese Unterlagen nicht erhalten hat und Hühner hält, bitten wir, die Geflügelhaltung umgehend beim Kanton einzureichen. Besten Dank.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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