23.12.2019
Vorschriften
Gerne möchten wir Sie auf Art. 8 des Polizeireglements aufmerksam machen:
Art. 8 Feuerwerk
1 Das Abbrennen von Feuerwerk und das Werfen von Knallkörpern ist am 31. Juli und am Nationalfeiertag, in der Fasnachtswoche sowie in der Silvesternacht im Freien gestattet, sofern weder für Personen, Tiere noch Sachen eine konkrete Gefahr geschaffen wird.
2 Das Abbrennen ganzer Feuerwerksbatterien ist bewilligungspflichtig.
3 Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen oder Einschränkungen erlassen.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung sich an die Vorschriften zu halten und wünscht alles Gute fürs neue Jahr.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.