29.08.2018
Der kantonale Krisenstab hat mit Verfügung vom 29.08.2018 verfügt, dass das Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) sowie das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen usw. bis auf Weiteres bestehen bleiben.
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