08.04.2022
Die Gemeinde Gelterkinden unterstützt die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Früh- und Primarstufenbereich.
Mittels subjektbezogener Beiträge (sogenannte Betreuungsgutschriften) wird der Besuch von Kindertagesstätten mitfinanziert. Die Höhe der Betreuungsgutschrift richtet sich dabei nach definierten Kriterien. Rechtsgrundlage bildet das Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) mit der dazugehörenden Verordnung (FEB-Verordnung).
Wenn Sie Betreuungsgutschriften beantragen wollen, so füllen Sie das «Antragsformular für Betreuungsgutschriften in Kindertagesstätten» vollständig aus und reichen es der Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden, ein.
Die Betreuungsgutschrift wird erstmals ab dem Monat ausbezahlt, nach welchem der Antrag vollständig eingereicht wurde oder ab Beginn des Betreuungsverhältnisses, wenn dieses später erfolgt. Betreuungsgutschriften können von den Erziehungsberechtigten nicht rückwirkend nachgefordert werden. Bei fehlenden Angaben besteht kein Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift.
Detaillierte Informationen, das Antragsformular und die Kontaktperson bei Fragen sind unter folgendem Link zu finden: FEB-Informationen
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.