Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe

21.12.2022

Änderung Art. 2 Abs. 1 - Inkraftsetzung

Die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft hat am 9. Dezember 2022 die von der Gemeindeversammlung vom 21. September 2022 beschlossene Änderung von Art. 2 Abs. 1 des Reglements über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe vorbehaltlos genehmigt.
Die Neuformulierung dieses Artikels lautet:
«Die Höhe der Ersatzabgabe beträgt 0.5 % des steuerbaren Gesamteinkommens, jedoch mindestens CHF 100.00 und maximal CHF 800.00.»

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 19. Dezember 2022 die Änderung des Reglements per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Das Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe kann auf der Website gelterkinden.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

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