Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

14.12.2020

In Artikel 8 des Polizeireglements wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern geregelt.

Art. 8 Feuerwerk

  1. Das Abbrennen von Feuerwerk und das Werfen von Knallkörpern ist am 31. Juli und am Na-tionalfeiertag, in der Fasnachtswoche sowie in der Silvesternacht im Freien gestattet, sofern weder für Personen, Tiere noch Sachen eine konkrete Gefahr geschaffen wird.
  2. Das Abbrennen ganzer Feuerwerksbatterien ist bewilligungspflichtig.
  3. Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen oder Einschränkungen erlassen.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung sich an die Vorschriften zu halten und wünscht alles Gute fürs neue Jahr.

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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