Gemeinde
Gelterkinden
Baschi

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

03.08.2022

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Bäume und Sträucher die Strassenverkehrssicherheit und das ungestörte Passieren nicht beeinträchtigen. Verantwortlich dafür sind die entsprechenden Liegenschaftsbesitzer/innen.

Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Verkehrsanlagen dürfen nicht zu weit in das Trottoir resp. in den Fahrbahnbereich ragen. Der Strassenunterhaltsdienst und die Strassenverkehrssicherheit werden dadurch teilweise stark beeinträchtigt. Wir bitten daher die Bevölkerung, Bepflanzungen laufend und wo nötig auf das erforderliche Mass zurück zu schneiden.

Die Höhe muss mind. 4.50 m (über der Fahrbahn), resp. 2.50 m (über dem Trottoir) betragen. Die Wirkung der öffentlichen Beleuchtung sowie die Sicht auf Strassensignale und Strassentafeln dürfen nicht beeinträchtigt sein. Den Strassenraum bedrohendes Astwerk (Sturm) ist ebenfalls zu entfernen.
Hecke

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden