Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Medienmitteilung des Gemeinderates Gelterkinden

11.11.2020

Der Gemeinderat informiert zum Thema "Tempo 30".

Positionspapier des Gemeinderates Gelterkinden zum Thema "Tempo 30"

Ende 2017 wurde der Gemeindeverwaltung die Petition der SP Gelterkinden u.U. zum Thema „Tempo 30 in Gelterkinden“ mit 983 gültigen Unterschriften eingereicht. Mit der Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen, sollen die Sicherheit und die Wohnqualität in Gelterkinden verbessert werden.

Der Gemeinderat erteilte daraufhin dem Verkehrsingenieurbüro Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG einen Auftrag zur Erstellung von Entscheidungsgrundlagen (Rechtsgrundlagen, Geschwindigkeitsmessungen, Analysen usw.). Es zeigte sich, dass auf vielen Strassen bereits mit angepasster Geschwindigkeit und Rücksichtnahme gefahren wird. Auf einigen Strassen liegen die durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten, im Verhältnis zum Strassenausbau und der Übersichtlichkeit, jedoch relativ hoch. Es zeigte sich auch, dass Tempo 30-Massnahmen meist kostengünstiger umzusetzen sind als punktuelle bauliche Massnahmen. Die Tempo 30-Veranstaltung vom 28. Januar 2020 ergab weiter, dass eine flächendeckende Umsetzung von Tempo 30 bevorzugt wird. Ein Einbezug der Kantonsstrassen (v.a. Schulgasse-Marktgasse-Tecknauerstrasse bis zum Rünenbergerbrüggli sowie Rünenbergerstrasse) wird vom Gemeinderat angestrebt.

Der Wechsel in oder aus einer Tempo 30-Zone muss klar signalisiert und innerhalb der Zonen wiederholt werden. Hierfür müssen an den Eingangsstrassen Tore und Tafeln, analog der Begegnungszone, errichtet und auf dem gesamten Strassennetz die Markierungen angepasst werden. Eine Kostenschätzung für eine flächendeckende Umsetzung mit Minimalmassnahmen geht von einem Betrag von CHF 240'000 aus (Kostengenauigkeit +/- 30%, exkl. MWST). Dies ergibt einen Investitionskredit von CHF 336'000.

Fazit:
Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung einen Investitionskredit für die flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf Gemeindestrassen im Betrag von CHF 336‘000 beantragen.

Die gesamte Vorlage für die Gemeindeversammlung kann hier eingesehen werden.

Bei Fragen stehen zur Verfügung:
Stefan Degen, Präsident a.i., 061 983 04 28
Stefan Ruesch, Departementchef Gemeinderat, 061 981 65 94

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