19.10.2020
In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt ab sofort eine Maskentragpflicht.
Der Bundesrat hat mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Unter anderem sind ab Montag, 19. Oktober 2020 in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken zu tragen.
Diese Vorschrift gilt ab sofort in den öffentlich zugänglichen Räumen des Gemeindehauses (Eingangsbereiche zum Gemeindehaus und zu den Sozialen Diensten) sowie der Einstellhalle.
Herzlichen Dank für die Einhaltung dieser Massnahmen.
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