28.02.2022
Mitwirkung
Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objektblatt erstellt und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.
Auflagezeit: 21. Februar – 31. Mai 2022 während der Öffnungszeiten
Auflageorte: Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat) und
Abteilung Bau, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden
Internet: https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen
Auskünfte: Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33
Stellungnahmen zur Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist einzureichen an: Gemeinderat, Gemeindeverwaltung, Marktgasse 8, 4460 Gelterkinden.
Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch
Montag 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag 09.30 - 11.30 Uhr
Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.