30.10.2020
Die provisorische Gemeindesteuerrechnung (Vorausrechnung) 2020 ist per 31. Dezember 2020 zur Zahlung fällig.
Auf provisorische Steuerausstände 2020 wird ab dem 1. Januar 2021 ein Verzugszins in der Höhe von 5 % (neu ab 1. Januar 2021, bisher 6 %) erhoben.
Die definitive Veranlagungsverfügung 2019 erhalten Sie, je nach Einreichezeitpunkt, im Verlaufe der Jahre 2020/2021.
Für Auskünfte steht Ihnen die Finanzabteilung gerne zur Verfügung (Telefon 061 985 22 44, Mail finanzen@gelterkinden.ch).
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Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.