Gemeinde
Gelterkinden
Frühling

Gemeindemonopol für Siedlungsabfälle von Betrieben

19.09.2019

Betriebe mit weniger als 250 Vollzeitstellen sind dem Entsorgungsmonopol der Gemeinde unterstellt und damit verpflichtet, ihre Siedlungsabfälle über die Gemeinde zu entsorgen.

Die per 01.01.2019 revidierte Abfallverordnung des Bundes (VVEA) hat Auswirkungen auf die Abfallentsorgung in den Gemeinden.

Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig.

Betriebe mit weniger als 250 Vollzeitstellen sind dem Entsorgungsmonopol der Gemeinden unterstellt und damit verpflichtet, ihre Siedlungsabfälle über die Standortgemeinde zu entsorgen.
 
Der Kehricht kann dabei in den üblichen Gebührensäcken oder mittels den gebührenpflichtigen Containern bereitgestellt werden. Separat gesammelte Abfälle (Papier, Karton, Glas, Metalle, Grüngut) können den Separatsammlungen der Gemeinde übergeben werden.

Betriebe können ihre Container mittels "Formular Gewichtscontainer" beim Oberbaselbieter Abfallverband (OBAV) zur Abfuhr anmelden. Informationen zur Sammlung und zur Abrechnung erhalten Sie von der OBAV-Geschäftsstelle (Telefon 061 983 04 00, Mail).

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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