29.07.2021
Art. 8 des Polizeireglements regelt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Juli und am 1. August.
Art. 8 Feuerwerk
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung sich an die Vorschriften zu halten und wünscht einen schö-nen Nationalfeiertag.
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