Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Verpflichtungserklärungen (Einladung ausländische Personen)

Visumspflichtige ausländische Personen benötigen unter Umständen (Entscheid durch die Schweizerische Auslandvertretung) eine Verpflichtungserklärung von ihnen bekannten Personen in der Schweiz (= Garantin), wenn sie in die Schweiz einreisen wollen. Mit einer solchen Erklärung verpflichtet sich die Garantin, die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (inkl. Unfall und Krankheit), sowie für die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeinwesen durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen (Abschnitt 3 Bundesverordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern).

Die Gemeinden haben auf dem Verpflichtungserklärungsformular anzugeben, ob nach ihrer Einschätzung die Garantin in der Lage ist, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Bei der Beurteilung durch die Gemeinde gelangen folgende Kriterien zu Anwendung: Keine Betreibungen innert der letzten 3 Jahren; das steuerbare Vermögen ist maximal um den Freibetrag, vermindert um CHF 30'000.-- pro einreisewillige Person im Minus (ausgenommen Hypotheken als Ursache); keine bestehende Sozialhilfebezüge und keine Rückleistungsschulden; keine bestehende Steuerausstände (Bund, Kanton, Gemeinde); das Einkommen übersteigt die nach dem Sozialhilfegesetz ermittelten Ansätzen (inkl. der einreisenden Person) um 20 %, dies unter Beachtung des Wohnorts der einreisenden Person.

Wichtig: Das Verpflichtungserklärungsformular ist zusammen mit dem Gemeindeformular „Ergänzende Angaben zur Garantie- und Verpflichtungserklärung" der Abteilung Einwohnerdienste abzugeben. Die Gemeinde prüft das Gesuch und gibt anschliessend nur eine Stellungnahme zuhanden des Kantons ab. Die Schweizerische Auslandvertretung entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Erteilung oder Verweigerung des Visums.

Für die Bearbeitung wird von der Gemeinde eine Gebühr von CHF 30.-- erhoben.

Abteilung Einwohnerdienste
Ausländische Staatsangehörige

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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