Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Todesschein

Der Todesschein (Todesurkunde vom Zivilstandsamt) muss beim für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt bestellt werden. Die ärztliche Todesbescheinigung entspricht nicht einer Todesurkunde. Der Eintrag des Todes im Familienbüchlein/Familienschein wird meist auch als Todesurkunde akzeptiert.

Todesschein
Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft Zivilstandsamt
Todesfall

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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