Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Gemeindesteuerrechnung, Steuererklärung, Fristerstreckung, Zahlungsabkommen, Stundungen

Gemeindesteuern

In Gelterkinden ist die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft für die Rechnungsstellung der Gemeindesteuern beauftragt. Dies gilt ab den Gemeindesteuern 2023.
Für die Gemeindesteuerrechnungen bis Steuerperiode 2022 ist weiterhin die Finanzabteilung der Gemeinde Gelterkinden zuständig.

Februar: Die kantonale Steuerverwaltung verschickt die Formulare für die Steuererklärung für das Vorjahr an alle Steuerpflichtigen.

31. März: Einreichefrist für die Steuerformulare für das Vorjahr. Bis Ende Mai wird die Fristerstreckung stillschweigend und ohne Einreichen eines Fristerstreckungsgesuchs gewährt. Für eine Fristerstreckung, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgeht, kann die Verlängerung der Einreichungsfrist beantragt werden (siehe Link unten).
Aufgrund dieser Steuererklärung wird im aktuellen Jahr die definitive Steuerabrechnung für das Vorjahr vorgenommen. Die Veranlagungen werden dabei in der Reihenfolge des Eingangs der Steuerformulare bearbeitet.

30. September: Letzter Zahlungstermin für die Vorausrechnung - Steuerzahlungen Information Kanton Basel-Landschaft

Die Gemeindesteuersätze, die Vergütungs- und Verzugszinsen sind in der Tabelle Steuern- und Gebührenansätze ersichtlich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Sachbearbeiter Steuerveranlagungen.

Gesuch für Fristerstreckung
Abteilung Finanzen
Gemeindesteuer

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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