Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Baugesuch

Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, Um- und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten in Kernzonen. Zudem auch beim Bau von Stützmauern (Höhe über 1.20 m), Abgrabungen, Aufschüttungen und Lärmschutzanlagen.

Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal.

Situationspläne für Bauvorhaben sind bei Jermann Ingenieure + Geometer AG anzufordern.

Baugesuchsseite des Bauinspektorates
Online-Planauflage der Baugesuche der Gemeinde Gelterkinden im Amtsblatt
Informationen Kleinbaugesuch
Bauinspektorat
Bauen

Gemeindeverwaltung

Marktgasse 8
4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
gemeinde(at)gelterkinden.ch

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

Die App der Gemeinde Gelterkinden kann im App-Store für Android und Apple heruntergeladen werden.

QR-Code App Gelterkinden