Gemeinde
Gelterkinden
Gemeindeverwaltung

Feuerungskontrolle

Der amtliche Feuerungskontrolleur wird jeweils vom Gemeinderat gewählt.

Der amtliche Feuerungskontrolleur vollzieht im Namen der Einwohnergemeinde die Kontrolltätigkeiten im Bereich der Öl- und Gasfeuerungsanlagen gemäss der kantonalen Vorordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle.

  • Messperioden: Die Feuerungskontrollen werden pro Liegenschaft alle zwei Jahre durchgeführt. Diese finden jeweils in den Wintermonaten statt, in einem Jahr nördlich, im anderen Jahr südlich der Bahnlinie. Die Hinweise dazu werden in der Oberbaselbieter Zeitung jeweils Ende Oktober / Anfang November und auf der Website publiziert (aktuelle Mitteilungen).
  • Kontrolle durch den amtlichen Feuerungkontrolleur: Wer die Feuerungskontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen lassen will, braucht nichts zu unternehmen. Der amtliche Feuerungskontrolleur wird sich direkt beim Anlagebesitzer zur Durchführung der Kontrollmessung melden.
  • Kontrolle durch eine Servicefirma: Wer die Feuerungskontrolle durch eine Servicefirma ausführen lassen will, hat dies selber direkt oder via Servicefirma dem amtlichen Feuerungskontrolleur bis jeweils 15. November zu melden. Die von der Servicefirma gemessenen Anlagewerte müssen jeweils bis 31. Dezember beim amtlichen Feuerungskontrolleur sein, ansonsten wird die Anlage durch diesen gemessen.
  • Gebühren: Der Gemeinderat hat die Gebühren wie folgt festgelegt: A) Kontrollmessung durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde: CHF 60.-- / einstufige Anlage, bzw. CHF 100.-- / zweistufige oder modulierende Anlage. Diese Gebühr kann dem amtlichen Feuerungskontrolleur direkt bar bezahlt werden. Bei Abgabe eines Einzahlungsschein werden zusätzlich CHF 5.-- erhoben. Bei Versand einer Papierrechnung werden zusätzlich CHF 10.-- verrechnet. B) Bearbeitungsgebühr ab 2. Rechnungsversand: CHF 10.-- / Rechnung oder Zahlungserinnerung (Mahnung). C) Deckung des administrativen Aufwandes bei Messungen durch Servicefirmen: CHF 15.-- / Anlage. Diese Gebühr wird in der Regel durch die Servicefirma an den/die Anlagebesitzer/in weiterverrechnet.

Bei Fragen zur Feuerungskontrolle steht der amtliche Feuerungskontrolleur gerne zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung selber gibt keine Auskünfte.

Kantonale Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden
Feuerungskontrolleur (amtlicher)
Luft und Klima

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4460 Gelterkinden
Tel. 061 985 22 22 
Fax 061 985 22 33
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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag                     14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Freitag    09.30 - 11.30 Uhr

Gerne vereinbaren wir bei Bedarf einen individuellen Termin ausserhalb dieser Öffnungszeiten.

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